
Titulierte Zinsen sind Zinsen die auf einem Vollstreckungstitel (z.B. Urteil) beruhen. Titulierte Zinsen verjähren gemäß § 197 Abs. 2 BGB innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Eine Ausnahme von dieser Regel macht § 497 Abs. 3 S. 4 BGB für die titulierten Verzugszinsen von Verbraucherdarlehensverträgen, hier gilt dan...
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